Kinderkrankentage bei Betreuungsengpässen: eaf fordert rasche Umsetzung und unkompliziertes Antragsverfahren
Zusätzliche Kinderkrankentage für die Kinderbetreuung zu Hause während des Lockdowns: Dafür hat die Bundesregierung gestern eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die neu geschaffene Möglichkeit für alle Eltern, die Betreuungsengpässe überbrücken müssen.
„Nun kommt es aber darauf an, den Eltern so schnell wie möglich ein unkompliziertes Antragsverfahren zur Verfügung zu stellen und breit darüber zu informieren“, betont Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf. „Wo bekommen Eltern das entsprechende Antragsformular her, was muss dort eingetragen werden und wo müssen sie es hinsenden? Welche Bescheinigungen werden benötigt? All diese Informationen sollten über eingespielte Kommunikationswege aktiv an alle Eltern verteilt werden, zum Beispiel über die Schulen und Kitas oder Kinderarztpraxen und Bürgerämter. Nur so wird die neue Leistung dort ankommen, wo sie dringend benötigt wird: bei den Familien. Denn die sind oftmals bereits deutlich an ihrer Belastungsgrenze, weil die Eltern Kinderbetreuung und Job unter einen Hut bringen müssen, während Kitas und Schulen geschlossen sind. Deshalb ist es auch gut, dass der Anspruch auch rückwirkend ab dem 5. Januar geltend gemacht werden kann.“
Das Kinderkrankengeld kann auch von Eltern in Anspruch genommen werden, die derzeit im Homeoffice tätig sind. Diese Klarstellung ist aus Sicht der eaf besonders wichtig. Denn die Regelungen im Infektionsschutzgesetz hatten es Eltern im Homeoffice in den meisten Fällen unmöglich gemacht, Entschädigungszahlungen in Anspruch zu nehmen, obwohl Berufstätigkeit im Homeoffice eine gleichzeitige Betreuung kleinerer Kinder in der Regel ausschließt. Zudem hatte das komplizierte Antragsverfahren über die Arbeitgeber dazu geführt, dass nur sehr wenige Anträge überhaupt gestellt und noch weniger bewilligt worden sind.
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