Rechtsanspruch auf Familienförderung muss ins neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

FamilienförderungPressemitteilungSGB VIII Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Am 26. März 2021 soll das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Vor den abschließenden Beratungen des Familienausschusses fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) , einen Rechtsanspruch auf Familienförderung nach § 16 in der neuen Fassung des SGB VIII zu verankern, Familienbildungseinrichtungen sind Entlastungs- und Begegnungsort für Familien.

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