28.03.2018 | GESETZENTWURF ZUR KIRCHENSTRUKTUR VORGELEGT

Das „Kirchengesetz zur regionalen Zusammenarbeit von Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünden, Kirchspielen und Schwesterkirchverhältnissen“ war Thema der Kirchenleitungssitzung am 23. März 2018.  Die Kirchenleitung beschloss, der Landessynode den Entwurf auf ihrer nächsten Tagung vom 13.¬-16. April 2018 zur Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung zuzuleiten. Der Entwurf sieht dem Synodalbeschluss vom 18. November 2017 zu Drucksache 135 entsprechend die Einführung eines gemeinsamen Ausschusses im Schwesterkirchverhältnis (Verbundausschuss) und die Einführung eines neuen Strukturmodells, dem Kirchgemeindebund, vor.Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Ortsausschüssen in Kirchgemeinden wurden angepasst. Die Mindestzahl von Kirchgemeindevertretern einer Kirchspielgemeinde im Kirchenvorstand des Kirchspiels kann künftig durch Ortsgesetz herabgesetzt werden, um mehr Kirchgemeinden in ein Kirchspiel aufnehmen zu können. 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf