26.11.2020 | Pressemitteilung der eaf Bund

Pressemitteilung

Leichte Flexibilisierung des Elterngelds reicht nicht: eaf fordert weitere zeitpolitische Angebote für Eltern

Am Freitag, 27. November 2020, berät der Bundestag über Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Mit flexibleren Angeboten zur Nutzung des Elterngeldes will man den Wünschen und Bedarfen der Eltern entgegenkommen. Dazu soll der Stundenkorridor für mögliche Teilzeittätigkeit beim Partnerschaftsbonus auf 24 bis 32 Wochen­stunden ausgeweitet werden (bislang 25 bis 30 Stunden). „Vom Ansatz her richtig, aber ohne eine Absenkung der Untergrenze auf 20 Wochenstunden ist nicht zu erwarten, dass die Inanspruchnahme nennenswert steigt“, kommentiert Martin Bujard, Präsident der eaf. Als Familienforscher weiß er, dass rund die Hälfte der Mütter von Zweijährigen eine Arbeitszeit von 16 bis 25 Wochenstunden für sich als ideal ansehen. „Will man die Auszeiten von Müttern geringhalten, muss man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Berufstätigkeit nach ihren Wünschen zu gestalten. Sonst wird man diese Gruppe nicht erreichen“, so Bujard.

Entscheidend wird jedoch sein, die Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich zu erhöhen. Familien in der besonders stressbelasteten „Rushhour des Lebens“ benötigen aus Sicht der eaf ein umfassendes zeitpolitisches Angebot für den Zeitraum zwischen elterngeld­finanzierter Elternzeit und der Einschulung des jüngsten Kindes. „Hier wäre die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit denkbar, mit der Angebote qualifizierter vollzeitnaher Teilzeit­arbeit für Väter und Mütter geschaffen werden“, führt Bujard aus. „Dynamisch, damit die Arbeitszeit mit zunehmendem Alter der Kinder wieder sukzessive ansteigen kann. Hierzu bedarf es einer umfassenden Gesetzesreform über das BEEG hinaus.“

Leider wird auch der Mindestsatz des Elterngeldes nicht erhöht. Rund ein Drittel aller Mütter erhält nur 300 Euro monatlich Elterngeld. Der Mindestsatz wurde seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht erhöht, nicht einmal an den Verbraucherpreisindex angepasst.

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