Der Streit bei der Verabschiedung des Asylpakets II dreht sich um die Frage des Familiennachzugs. Die Aussetzung des Familiennachzugs soll dazu herhalten, die Flüchtlingszahlen zu begrenzen. Das Recht auf Familienleben ist jedoch vom Grundgesetz geschützt – das gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, auch für anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber! Integration gelingt darüberhinaus viel besser mit Familie als ohne.