22.07.2015 | eaf Bund begrüßt Entscheidung zum Betreuungsgeld

Einstimmig hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli 2015 entschieden: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig, denn der Bund hat dafür keine Gesetzgebungskompetenz! Der eaf-Bundesverband begrüßt das höchstrichterliche Urteil. Die freiwerdenenden Mittel (allein 900 Millionen 2015) sollen anstattdessen in den Ausbau flexibler und qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung gesteckt werden.

Pressemitteilung „Betreuungsgeld abschaffen – Qualität von Kitas verbessern“ am 21.7.2015 | PDF 45 kB