Einstimmig hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli 2015 entschieden: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig, denn der Bund hat dafür keine Gesetzgebungskompetenz! Der eaf-Bundesverband begrüßt das höchstrichterliche Urteil. Die freiwerdenenden Mittel (allein 900 Millionen 2015) sollen anstattdessen in den Ausbau flexibler und qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung gesteckt werden.