Pünktlich zum Muttertag hat das Bundeskabinett am 4. Mai Neuregelungen zum Mutterschutz beschlossen. Es reagiert auf veränderte Entwicklungen im Arbeits- und Familienleben, denn das Gesetz datiert von 1952. Der eaf-Bundesverband begrüßt die Änderungen.
Pressemitteilung eaf-Bundesverband vom 6. Mai 2016 | PDF 44 kB